Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Referat V C – Stiftungsaufsicht
Salzburger Str. 21 – 25
10825 Berlin
Telefon: (030) 9013 - 3382/3348
Telefax: (030) 9013 - 2008
E-Mail: poststelle@senjustva.berlin.de
Internet: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/stiftungsaufsicht/artikel.275316.php
Wir sind die Stiftungsbehörde.
Unsere Aufgaben sind
- die Anerkennung neuer Stiftungen als rechtsfähig
- die Aufsicht über alle bestehenden Stiftungen mit Sitz in Berlin
Unsere Aufgaben und Leistungen sind im Einzelnen
bei der Anerkennung neuer Stiftungen:
- Wir bieten eine Fülle von Informationsmaterialien, allgemeine Informationen über Stiftungen, Informationen über das Verfahren zur Errichtung einer Stiftung, Mustervorlagen für das Stiftungsgeschäft und für die Stiftungssatzung. Sie finden alles in unserem Internetauftritt https://www.berlin.de/sen/justva unter „Justiz“ und „Service“.
- Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Stiftung gegeben sind.
- Wir sehen Ihre Entwürfe von Stiftungsgeschäft und Satzung durch und geben aus unserem reichen Erfahrungsschatz Tipps und Hinweise zur Ausgestaltung.
- Falls gewünscht, stellen wir den ersten Kontakt zum zuständigen Finanzamt her, das über die Steuerbefreiung der Stiftung entscheidet.
bei der laufenden Aufsicht über die bestehenden Stiftungen:
- Wir wachen darüber, dass der Wille der Stiftenden dauerhaft beachtet und umgesetzt wird.
- Wir sind in stiftungsrechtlichen Fragen Ansprechpartner für die in den Organen der Stiftungen tätigen Personen.
- Wir prüfen jährlich die Tätigkeitsberichte und die Abrechnungen der Stiftungen.
- Wir wirken bei Änderungen der Stiftungssatzung mit.
- Wir achten auf die ordnungsgemäße Besetzung aller Stiftungsorgane.
- Wir stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus, damit die Stiftungen im Rechtsverkehr tätig werden können.
