Referenten: Dr. Anna Kraftsoff & Benjamin Weber
(Syndikus-)Rechtsanwälte
Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Als Alternative zur Ewigkeitsstiftung hat der Gesetzgeber erstmals im Jahr 2013 die Verbrauchsstiftung ermöglicht. Doch welche weiteren Varianten bestehen für Stifterinnen und Stifter, die im Hier und Jetzt Größtmögliches bewirken möchten?
Deutsches Stiftungszentrum GmbH & Deutsche Stiftungsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mit 60 Jahren Erfahrung ist das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) der größte unabhängige Stiftungsdienstleister in Deutschland. Es betreut rund 670 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von über 3 Milliarden Euro.
Die Deutschen Stiftungsanwälte (vormals DSZ Rechtsanwälte) ergänzen das Angebot des DSZ und bieten Expertise in allen stiftungs-, steuer- und erbrechtlichen Belangen. Mit Standorten in Essen, Berlin, Hamburg, München und Stuttgart beraten die Deutschen Stiftungsanwälte deutschlandweit.
