Referentin: Dr. Verena Staats, Syndikusrechtsanwältin und Mitglied der Geschäftsleitung beim Bundesverband Deutscher Stiftungen
Die ganz überwiegende Mehrzahl der Stiftungen ist gemeinnützig. Der Staat erkennt das freiwillige gemeinwohlbezogene Engagement an und versucht es u.a. mit Mitteln des Steuerrechts anzuregen. Im Gegenzug zeigt es aber auch Grenzen für die gemeinnützige Stiftungstätigkeit auf. Der Workshop soll Ihnen wichtige Fallstricke aufzeigen und neue Aspekte im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht nahe bringen.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der mehr als 25.000 Stiftungen in Deutschland. Mit rund 4.800 Mitgliedern ist er der größte und älteste Stiftungsverband in Europa. Als führendes Kompetenzzentrum berät er Stiftungen, Stifterinnen und Stifter sowie gemeinnützige Organisationen
